AGB der a-live event solutions GmbH (Veranstaltungstechnik / Vermietung / Dienstleistungen)
1. Geltungsbereich, Vertragsparteien, Rangfolge
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der a-live event solutions GmbH, Gießener Str. 129, 35457 Lollar (nachfolgend „a-live“), und ihren Kunden über die Vermietung von Veranstaltungstechnik (Ton-, Licht-, Video-, Bühnen- und Riggingtechnik), die Erbringung technischer Dienstleistungen sowie sonstige werk- und dienstvertragliche Leistungen.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen.
1.3 Entgegenstehenden oder abweichenden AGB des Kunden wird widersprochen; sie werden nur Vertragsbestandteil, wenn a-live deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.4 Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in Leistungsverzeichnissen und Auftragsbestätigungen gehen diesen AGB vor, soweit sie von diesen abweichen.
2. Vertragsabschluss, Angebote, Leistungsumfang
2.1 Angebote von a-live sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet oder befristet sind.
2.2 Der Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung von a-live oder durch tatsächliche Ausführung der Leistung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
2.3 Umfang, Art und Qualität der geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, Leistungsverzeichnis, der Auftragsbestätigung sowie diesen AGB. Änderungen, Ergänzungen oder Zusatzleistungen bedürfen der gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
2.4 a-live ist berechtigt, Leistungen oder Teile davon durch geeignete Subunternehmer erbringen zu lassen, ohne dass hierdurch ein Vertragsverhältnis zwischen Subunternehmer und Kunde entsteht.
3. Pflichten des Kunden, Mitwirkung, Veranstaltungsrisiko
3.1 Der Kunde trägt das alleinige Risiko für die Durchführbarkeit der Veranstaltung (z. B. Genehmigungen, behördliche Auflagen, Sicherheitskonzepte, Besucherverhalten, Witterung, Wirtschaftlichkeit).
3.2 Der Kunde ist verantwortlich für:
- rechtzeitige Einholung aller behördlichen Genehmigungen;
- Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften (Versammlungsstättenverordnungen, Lärmschutz, Arbeitsschutz, Brandschutz);
- Bestellung einer verantwortlichen, weisungsbefugten Kontaktperson vor Ort;
- Sicherstellung des Zugangs zu den Veranstaltungsflächen (Anfahrt, Ladezone, Auf- und Abbauzeiten).
3.3 Der Kunde stellt auf eigene Kosten alle für die Leistungserbringung erforderlichen Infrastrukturleistungen (z. B. ausreichend dimensionierte Stromversorgung, Internet/WLAN, Lagerflächen, Absperrungen) zur Verfügung, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.
3.4 Der Kunde sorgt für die Einhaltung der einschlägigen sicherheitstechnischen Normen und Regeln, insbesondere DIN-Normen und Vorgaben zu Lärmimmissionen (z. B. DIN 15905-05), soweit diese in seinem Verantwortungsbereich liegen (Veranstalterpflicht).
3.5 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verlängern sich Fristen und verschieben sich Termine angemessen. Mehraufwände (z. B. Wartezeiten, Zusatzpersonal) werden nach den vereinbarten oder üblichen Stundensätzen gesondert vergütet.
4. Miete von Veranstaltungstechnik
4.1 Gegenstand der Miete ist ausschließlich die im Vertrag bezeichnete Technik (Mietgegenstand) ohne Bedienpersonal, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
4.2 Die Mietzeit beginnt mit der Bereitstellung oder Übergabe des Mietgegenstandes am Lager von a-live oder an der vereinbarten Lieferadresse und endet mit der Rückgabe am Lager oder der vereinbarten Abholadresse. Angefangene Tage gelten als volle Miettage.
4.3 Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand bei Übergabe auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden, schriftlich zu rügen. Unterbleibt die Mängelanzeige, gelten Zustand und Umfang als vertragsgemäß.
4.4 Der Kunde hat die Mietsache sorgfältig und sachgemäß zu behandeln, vor Überbeanspruchung zu schützen und die Bedienungsanleitungen zu beachten. Die Nutzung darf nur durch geschultes Fachpersonal erfolgen.
4.5 Eine Weitervermietung oder Gebrauchsüberlassung an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von a-live unzulässig.
4.6 Der Kunde trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs, Verlustes, Diebstahls oder der Beschädigung des Mietgegenstandes ab Übergabe bis zur Rückgabe.
4.7 Der Kunde ist verpflichtet, auf eigene Kosten eine ausreichende Veranstalterhaftpflicht- und ggf. Elektronikversicherung abzuschließen, welche die Mietgeräte und Veranstaltungsschäden abdeckt, und dies auf Verlangen nachzuweisen.
4.8 Der Mietgegenstand ist vollständig, im vertragsgemäßen, gereinigten und funktionsfähigen Zustand zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe ist a-live berechtigt, für jeden überschrittenen Tag die vereinbarte Tagesmiete zu berechnen; weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
5. Werk- und Dienstleistungen (Planung, Aufbau, Betrieb)
5.1 Soweit a-live Werkleistungen erbringt (z. B. Errichtung einer Bühnen- oder Lichtinstallation, technische Gesamtproduktion), schuldet a-live die vereinbarte Leistung, nicht aber einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg der Veranstaltung.
5.2 Teilleistungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind und der Gesamtzweck nicht beeinträchtigt wird.
5.3 Die Abnahme von Werkleistungen erfolgt spätestens mit Inbetriebnahme der Anlage, Beginn der Veranstaltung oder Nutzung durch den Kunden. Etwaige Mängel sind unverzüglich zu rügen und werden im Rahmen der Nacherfüllung behoben.
5.4 Verzögert sich die Leistungserbringung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. verspätete Zugänglichkeit, fehlende Genehmigungen, Verzugszahlungen), kann a-live Mehraufwendungen nach den gültigen Stundensätzen abrechnen und neue Termine festlegen.
6. Preise, Nebenkosten, Zahlungsbedingungen
6.1 Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
6.2 Nicht im Angebot enthaltene Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Transport, Verpackung, Übernachtungen, Spät- und Nachtzuschläge, Feiertagszuschläge, Parkgebühren, Bewachung und Genehmigungsgebühren werden gesondert nach Aufwand berechnet, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
6.3 Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig, sofern keine anderweitige Zahlungsfrist vereinbart wurde.
6.4 a-live ist berechtigt, angemessene Vorauszahlungen, Anzahlungen oder vollständige Vorkasse zu verlangen, insbesondere bei Erstkunden, hohen Auftragsvolumina oder Vorleistungen (Planung, Disposition, Fremdleistungen).
6.5 Bei Zahlungsverzug ist a-live berechtigt,
- Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (bei Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) sowie
- eine angemessene Mahnpauschale zu berechnen.
6.6 Werden nach Vertragsschluss Umstände erkennbar, die die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich zu mindern geeignet sind, ist a-live berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder vom Vertrag zurückzutreten.
6.7 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
7. Änderungen, Mehrleistungen, Verschiebungen
7.1 Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss Leistungsänderungen, ist a-live nicht zur Umsetzung verpflichtet, wird sich jedoch bemühen, diese im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten zu berücksichtigen. Hierdurch entstehende Mehrkosten trägt der Kunde.
7.2 Erhöht sich der Aufwand aus Gründen, die a-live nicht zu vertreten hat (z. B. zusätzliche Auf- oder Umbauzeiten, technische Anpassungen aufgrund behördlicher Auflagen oder Kundenwünsche), gelten diese Leistungen als Zusatzleistungen und werden nach den vereinbarten oder üblichen Stundensätzen berechnet.
7.3 Eine Verschiebung von Veranstaltungsterminen bedarf der schriftlichen Zustimmung von a-live. Bereits entstandene Kosten (z. B. Fremdleistungen, Planung, Personaldisposition) sind vom Kunden zu erstatten. [5][10]
8. Stornierung durch den Kunden
8.1 Der Kunde kann den Vertrag jederzeit schriftlich stornieren. Es gelten folgende pauschale Stornogebühren, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde:
- bis 60 Kalendertage vor Leistungsbeginn: 25% des vereinbarten Netto-Gesamtpreises;
- 59 bis 30 Kalendertage vor Leistungsbeginn: 50%;
- 29 bis 14 Kalendertage vor Leistungsbeginn: 75%;
- ab 13 Kalendertage vor Leistungsbeginn oder bei Nichtabnahme: 90%.
8.2 Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass a-live kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. a-live bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens vorbehalten.
8.3 Nicht stornierbare Fremdleistungen (z. B. Subunternehmer, Mietmaterial von Dritten, Reiseleistungen) sind in voller Höhe zu erstatten, soweit der Drittanbieter Kosten in Rechnung stellt.
9. Höhere Gewalt, Unmöglichkeit, behördliche Auflagen
9.1 Ereignisse höherer Gewalt, unvorhersehbare und unverschuldete Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, Epidemien/Pandemien, Streiks, extreme Witterung oder vergleichbare Ereignisse, die die Leistungserbringung erheblich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen a-live, die Leistung für die Dauer der Störung zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne zum Schadensersatz verpflichtet zu sein. [3][5]
9.2 Der Kunde bleibt zur Zahlung bereits erbrachter Leistungen und nachweislich entstandener Kosten verpflichtet.
9.3 Der Kunde trägt das Risiko der Durchführung der Veranstaltung, insbesondere dass sie aus wirtschaftlichen Gründen, wegen mangelnder Nachfrage, behördlicher Auflagen oder Sicherheitsbedenken nicht oder nur eingeschränkt stattfinden kann.
10. Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrechte
10.1 Vermietete oder zur Ausführung verwendete Technik bleibt stets Eigentum von a-live.
10.2 Soweit a-live im Rahmen von Projekten kreative Leistungen (z. B. technische Konzepte, Licht- und Tonpläne, Visualisierungen, Layouts) erbringt, räumt a-live dem Kunden hieran ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck und Zeitraum ein.
10.3 Eine weitergehende Nutzung, Bearbeitung, Vervielfältigung oder Übertragung der Nutzungsrechte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von a-live und erfolgt gegen gesonderte Vergütung.
11. Haftung von a-live
11.1 a-live haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
11.2 Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgefallene Umsätze, frustrierte Aufwendungen, Produktionsausfall oder immaterielle Schäden ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
11.3 Die Haftung von a-live für Sach- und Vermögensschäden ist der Höhe nach begrenzt auf
- die Deckungssumme der bestehenden Betriebs- bzw. Veranstalterhaftpflichtversicherung oder, sofern diese nicht greift,
- maximal den doppelten Netto-Auftragswert des jeweiligen Projekts.
11.4 a-live haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung, Veränderungen an der Technik, Eingriffe des Kunden oder Dritter, Nichtbeachtung von Bedienungs- oder Sicherheitshinweisen oder durch den Einsatz der Technik in besonders gefährdeten Umgebungen (z. B. Outdoor ohne ausreichenden Wetterschutz) entstehen.
11.5 Soweit a-live fremde Anlagen oder Räumlichkeiten des Kunden oder Dritter nutzt, haftet a-live nicht für deren Zustand, Tauglichkeit und Sicherheit.
11.6 Zwingende Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
12. Haftung des Kunden, Versicherung
12.1 Der Kunde haftet für alle Schäden am Miet- und Veranstaltungsequipment, die während der Miet- bzw. Nutzungszeit durch ihn, seine Mitarbeiter, Beauftragte, Künstler, Lieferanten oder Besucher verursacht werden, gleich aus welchem Rechtsgrund.
12.2 Bei Verlust, Diebstahl oder Totalschaden ist der Kunde zum Ersatz des Wiederbeschaffungswerts gleichwertiger Geräte verpflichtet; bei Reparaturschäden sind die Reparaturkosten zu ersetzen. Zusätzlich kann a-live für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung einen angemessenen Nutzungsausfall bzw. Mietzinsausfall geltend machen.
12.3 Der Kunde stellt a-live von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung, der Nutzung des Equipments oder der Veranstaltungsfläche gegen a-live geltend gemacht werden, soweit die Ursache aus dem Verantwortungsbereich des Kunden stammt.
12.4 Der Kunde verpflichtet sich, die gesetzlichen Sicherheits-, Lärm- und Versammlungsstättenregelungen einzuhalten und ggf. Nachweise (z. B. Lärmmessprotokolle) zu führen.
13. Gewährleistung
13.1 Für vermietete Technik gilt: Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. a-live ist berechtigt, nach eigener Wahl Mängel durch Reparatur oder Austausch zu beheben.
13.2 Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Kunde die Miete angemessen mindern. Darüber hinausgehende Ansprüche sind unter den Voraussetzungen und Begrenzungen der Haftungsregelungen dieser AGB beschränkt.
13.3 Gewährleistungsansprüche verjähren bei Miet- und Werkleistungen grundsätzlich innerhalb von 12 Monaten ab Übergabe bzw. Abnahme, soweit gesetzlich zulässig und sofern keine Haftung wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betroffen ist.
14. Datenschutz
14.1 a-live verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG, wie in der Datenschutzerklärung auf der Website dargestellt.
14.2 Der Kunde ist verpflichtet, a-live nur solche personenbezogenen Daten Dritter zu übermitteln, für deren Verarbeitung er eine ausreichende Rechtsgrundlage besitzt und über die er diese Dritten entsprechend informiert hat.
15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
15.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
15.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von a-live.
15.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Hinweis: Für eine maximale rechtliche Absicherung sollten diese AGB vor Veröffentlichung durch einen im deutschen/europäischen Veranstaltungs- und Vertragsrecht spezialisierten Rechtsanwalt geprüft und an eure konkrete Praxis (z. B. reine Vermietung vs. Full-Service-Produktion, Auslandseinsätze, Spezialrisiken) angepasst werden.